Naturschutzinitiative (NI), Naturschutzbund (NABU) und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen den Ausbau der B 49 ab 6. Juli 20226. Juli 2022 „Naturschutzinitiative (NI), Naturschutzbund (NABU), Montabaur und Umgebung, und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen den dreispurigen Ausbau der B 49 zwischen Montabaur und Neuhäusel ab“, erklärten gemeinschaftlich Wildkatzenexpertin Gabriele Neumann und Dipl.-Biologe Immo Vollmer (beide NI), Roger Best, NABU-Vorsitzender (Montabaur und Umgebung), und Sprecherin der KAG Verkehr von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Westerwaldkreis, Dr. Ine Schmale. Die B 49 quert das FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Gebiet Montabaurer Höhe mittig. Damit seien schon jetzt große Probleme der Zerschneidung des FFH-Gebietes verbunden. Diese Probleme werden sich mit dem Ausbau der B 49 trotz mindernder Maßnahmen (Grünbrücken, Flächenausgleich etc.) verstärken, so die Naturschützer. Hinzu komme, dass die Bundestraße die Kernzonen des Naturparks Nassau trenne und damit wertvolle Lebensräume zerschneide. Ebenso seien umfangreiche Flächen links und rechts der B 49 als Wasserschutzgebiet betroffen. Wertvoller Waldbestand gefährdet „Dem die Straße säumenden Buchenwald kommt eine hohe Bedeutung für das FFH-Gebiet und als Biotopfläche zu. Von der Altersklasse liegt meist Altwald in einer Hallenwaldstruktur vor. Die Bedeutung wird in Zukunft noch deutlich steigen, da die Stadt Montabaur im NO-Abhang parallel zur B 49 vor kurzem breite Waldstreifen von 193 ha aus der Nutzung genommen hat. Somit ist eine natürliche Alterung und ein natürlicher Zerfallsprozess des Waldes gewährleistet. Dieser sich natürlich weiterentwickelnde „Südblock“ würde durch die Ausbaumaßnahmen besonders geschädigt werden“, erklärten NI, NABU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Verlust von Biotopen und FFH-Lebensraumtypen Aufgrund des enorm hohen Anteils an FFH-LRT(Lebensraumtyp)-Waldflächen entlang des Ausbauvorhabens sei mit einem nennenswerten Verlust an Fläche zu rechnen, heißt es weiter. Die geplante Erweiterung von 7 auf 12 m – bei Erweiterung um eine ggf. noch anzugliedernde Radspur noch breiter – öffne das Kronendach des Waldes deutlich stärker als es bisher der Fall war. Die abfallende Schneise der Straße wirke wie eine Kaltluftschneise, indem frisch-feuchte Waldluft ausgeleitet werde. Je nach Witterung seien auch stark aufsteigende Luftströmungen möglich. Der fließende Verkehr dürfte die „Ventilationswirkung“ der Straße noch deutlich verstärken. „In der Folge des Straßenausbaus ist eine weiträumige Verschlechterung des Waldinnenklimas durch Absenkung der Luftfeuchte und Austrocknung zu erwarten. Die großflächig abgestorbenen Fichtenwälder auf der Montabaurer Höhe zeigen nicht nur die ehemaligen Forstsünden mit Monokulturen auf, sie geben auch einen Hinweis auf eine Gefährdung der Waldbestände in klimatischen Extremjahren. Gerade wo Grundwasser in Teilen des Jahres (v.a. Winter-Frühjahr) hoch ansteht, haben auch die Buchen nur ein flaches Wurzelwerk ausgebildet und sind austrocknungsgefährdet. Daher ist das frisch-feuchte Bestandsklima über eine geschlossene Kronenschicht soweit wie möglich zu erhalten. Mit der Straßenverbreiterung ist somit die Gefahr großräumig kollabierender Buchenbestände gekoppelt. Besonders gefährdet ist der sog. „Südblock“ der sich in Zukunft natürlich weiterentwickeln soll“, betonten Biologe Immo Vollmer und Wildkatzenexpertin Gabriele Neumann. „Es ist damit zu rechnen, dass es zu nicht zulässigen Verschlechterungen des FFH-Gebietes kommen wird“, ergänzte Roger Best. Biotopvernetzung wird erheblich beeinträchtigt Durch die mittige Lage im FFH-Gebiet bestehe derzeit schon eine extreme Barriere für die Biotopvernetzung. Das FFH-Gebiet werde in zwei Teile gegliedert, betonte Biologin Dr. Ine Schmale. Die Probleme der Zerschneidung würden jedoch trotz geplanter mindernder Maßnahmen zunehmen. Mit dem Ausbau sei ein Anstieg der durchschnittlichen Verkehrsgeschwindigkeit und des Verkehrsaufkommens, insbesondere auch des Schwerlastverkehrs, zu erwarten. „Die Montabaurer Höhe ist ein sehr wildreiches Gebiet und u.a. ein Kernlebensraum der durch Verkehr stark gefährdeten Europäischen Wildkatze (FFH Art, Anhang IV), die nach wie vor auf der Roten Liste als „gefährdet“ geführt wird. Als Maßnahmen der Minderung der Zerschneidungswirkung sind eine Wildbrücke und weitere Kleintierunterführungen vorgesehen. Damit wäre auch eine kilometerlange Zäunung notwendig, die die Zahl der Unfälle reduzieren soll (sowohl für Mensch als auch Tier). Mit der Zäunung ergibt sich ein Flaschenhalseffekt, der den Austausch zwischen den Teilgebieten des FFH-Gebietes verlangsamen wird. „Im Sinne des Verbesserungsgebotes zum FFH-Gebiet sind somit auch ohne eine Fahrbahnverbreiterung Maßnahmen zur Reduktion der Zerschneidungswirkung notwendig, insbesondere die Errichtung der ohnehin notwendigen prioritären Grünbrücke, wie bereits 2012 im Bundesprogramm Wiedervernetzung schriftlich festgehalten und 2014 in einem vom LBM beauftragten Gutachten festgestellt wurde. Getan hat sich seit 10 Jahren jedoch nichts“, kritisiert Gabriele Neumann. Erhebliche artenschutzrechtliche Probleme Stark von Straßenbaumaßnahmen betroffene Artengruppen seien Wirbeltiere wie die Wildkatze, Rotwild, aber auch Amphibien und Reptilien. Fledermäuse als Zielarten des FFH-Gebietes Montabaurer Höhe sind Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus, die auch im Umfeld der Straße nachgewiesen wurden. Mit der Auflichtung von Beständen werden sich auch Habitat-Bedingungen nachteilig ändern, so die Naturschützer. Die im Umfeld der B 49 vorhandenen Hallenwälder seien grundsätzlich bevorzugtes Jagdhabitat des Großen Mausohrs. Der Bewirtschaftungsplan des FFH-Gebietes betone ausdrücklich die Kollisionsgefahr für die Bechsteinfledermaus an der B 49. „Es besteht weiterhin die Gefahr, dass es zu Einbußen an weiteren waldtypischen Tiergruppen wie Spechte, Hohltaube und Fledermäuse kommen wird. Im Bewirtschaftungsplan werden als weitere wertgebende Arten, die im Umfeld der B 49 auch vorkommen könnten, Schwarzspecht, Grauspecht, Rauhfußkauz, Dunckers Quellschnecke, Zwergfledermaus, Gestreifte Quelljungfer und Zweigestreifte Quelljungfer genannt“, so Roger Best. Schutz des Grund- und Oberflächenwassers gefährdet „Die B 49 verläuft auf einem herablaufenden Höhenrücken Richtung Montabaur, von dem Bäche rechts wie links der Straße entspringen. Durch die Entwässerung der Straße können die Oberläufe der Bäche geschädigt werden. Auch die Versickerung mit der schutzrelevanten Auffüllung der in dem Bereich vorhandenen Wasserschutzgebiete können negativ betroffen sein“, erklärte Dr. Ine Schmale. Kulturdenkmäler werden beeinträchtigt Nicht nur die Natur, sondern auch Kulturdenkmäler würden durch das Planvorhaben beeinträchtigt: Die B 49 schneide den Limes (Kulturdenkmal „Römerturm“) und könne die Kulturdenkmäler Wegekreuz und Stundenstein am „Hillscheider Stock“ beeinträchtigen. Zusammenfassende Gründe für die Ablehnung der Planung Naturschutzinitiative (NI), Naturschutzbund (NABU) und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen daher den Ausbau der B 49 aus folgenden Gründen ab: Verschlechterung des FFH-Gebietes und des Naturparksgroßräumige Waldschäden in den hier wertgebenden BuchenwäldernSchäden im Quellbereich begleitender Bächenicht lösbare Probleme der Biotopvernetzung für schutzrelevante ArtenZerschneidung und Zerstörung von LebensräumenVerlust an Biodiversität und erhebliche artenschutzrechtliche Risikenweitere FlächenversiegelungKlimaschädigungkein Bedarf für den dreispurigen Ausbau aus verkehrlicher Sicht „Die bestehenden Beeinträchtigungen der B 49 auf das umliegende FFH-Gebiet und den hier vorkommenden schutzrelevanten Arten erfordern auch ohne den Ausbau der B 49 Maßnahmen (z.B. eine prioritäre Grünbrücke), die die Barrierewirkung der Straße mindern. Wir fordern daher die Landesregierung auf, den geplanten dreispurigen Ausbau aufzugeben. In der Zeit des Artensterbens, dem Verlust an Biodiversität und Lebensräumen sowie der Klimakrise sind derartige Planungen nicht zu verantworten. Sie passen nicht in die Zeit und auch nicht in ein europäisches FFH-Gebiet oder einen Naturpark. Außerdem sind sie nicht notwendig!“ so Gabriele Neumann und Immo Vollmer, (NI), Roger Best (NABU) und Dr. Ine Schmale, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.