Kommunalwahl – Informationen zur Wahlversammlung/Listenaufstellung

Generell finden sich alle rechtlichen Anforderungen auf diesem Portal:
https://www.kommunalwahl-rlp.de/oeffentlicher-bereich/parteien-waehlergruppen/

Die u.a. Zusatzinformationen sollen einige Fragestellungen vereinfachen.

Zuständigkeiten

Der OV-Vorstand übernimmt die Organisation für seinen Gebietsbereich (z.B. VG Rennerod), insbesondere Terminfindung, Räumlichkeiten, Einladung und Organisation der Versammlung und der Nachbereitung (Ausfüllen der Formulare).

Ein benachbartes OV-Vorstandsmitglied sollte als die der Versammlung vorgeschlagene Wahlleitung eingeladen werden. Der KV-Vorstand kann bei Suche / Durchführung nach Rücksprache unterstützen. Die übrigen Rollen der Wahlversammlung können aus dem KV besetzt werden, und größtenteils sogar von nicht-Mitgliedern.

Einladung

Die Einladung muss nach satzungsgemäßen Fristen für Wahlversammlungen oder Fristen für Mitgliederversammlungen erfolgen.

Eine Einladung zur Wahlversammlung benötigt zwingend:

  • Absender
  • Absendedatum
  • Agenda & Nennung Wahlversammlung für Gebiet n
  • Datum & Uhrzeit
  • Ort & Adresse

Es sind alle wahlberechtigten Mitglieder einzuladen, die im Gebietsbereich wohnhaft sind. Diese Information liegt den OVen üblicherweise nicht vor. Es ist daher die Mitgliederverwaltung des KV anzusprechen.

Zeitlich haben sich 1h – 1,5h je Aufstellungsversammlung als realistisch herausgestellt. Bei Nutzung des Wahlvorschlagsportals unter Voraussetzung vollständig bekannter Adress-, Geburts- und Berufsdaten aller Kandidierenden kann sich dies reduzieren.

Musteragenda

Liebe Mitglieder in x,
am 09. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen statt. Auch in x wollen wir mit
einer starken grünen Liste zur -ratswahl antreten. Wir laden euch herzlich zur
Listenaufstellung für den Stadtrat x ein:
Am Freitag, 26. Januar 2024, um 19:40 Uhr unter folgender Adresse:
Zum Dorfbrunnen, Bachstraße 1, 56412 Niederelbert


Tagesordnung

  1. Begrüßung und Formalia
    1.1 Wahl einer Versammlungsleitung
    1.2 Wahl einer Schriftführung
    1.3 Wahl einer Mandatsprüfungskommission
    1.4 Wahl einer Zählkommission
    1.5 Wahl zweier Versammlungsteilnehmer*innen zur Abgabe der Versicherung an Eides
    statt
    1.6 Wahl einer Vertrauensperson und einer stellvertretenden Vertrauensperson
  2. Beschlussfassung über die Wahlordnung
  3. Ggf. Beschlussfassung über Mehrfachbenennungen (geheime Abstimmung nötig)
  4. Wahl der Bewerber*innen für die Liste für den Stadtrat Montabaur
  5. Beschlussfassung über Einwendungen gegen das Wahlergebnis
  6. Verschiedenes

Bitte bringt ein Ausweisdokument zur Identifikation mit. Wir freuen uns, euch dort zu sehen.
Viele Grüße & bis dahin
Vorstand OV

Eine Einbindung in eine Agenda einer Mitgliederversammlung als eigener Tagesordnungspunkt ist möglich. Zwingend erforderlich ist eine separate Einladung, um die unterschiedlichen Empfängerkreise (wohnhafte Mitglieder für Wahlversammlung + OV-Mitglieder für „normale“ Mitgliederversammlung) vollständig abzudecken.

Vorbereitung der Wahlversammlung

Packliste

  • Mitgliederliste für Mandatsprüfungskommission, wird durch Abhaken zur erforderlichen Anwesenheitsliste
  • Stimmzettelblöcke
  • Formulare für Wahlvorschlag und Niederschrift (wg. der Unterschriften)
  • Formulare für Wählbarkeitsbescheinigungen und Erklärungen der Kandidierenden (Anlage 10+11 oder besser Kombiformular
  • Briefumschläge zur getrennten Aufbewahrung der Wahlgänge
  • Wahlurne
  • Informationen zu Adressen, Geburtsdaten und Berufen nicht anwesender Kandidierender
  • Ausgedruckter Leitfaden zur Verlesung der erforderlichen Feststellungen
  • Ermittlung benötigter Listenplätze und Einberechnung 1-3 Plätze Ersatz für den Fall von Umzügen etc. bis zur Genehmigung der Liste im Wahlausschuss

Optional und empfohlen

  • Vorschlag einer Wahlordnung (Mehrheitsfindung, Redezeiten, Fragen – Vorlage: hier)
  • Laptop, Drucker, Papier und Ersatzpatrone (z.B. für verbundene Einzelwahl)
  • Schere, Tacker und Heftklammern, Mehrfachsteckdose
  • Kugelschreiber für alle aktiv und passiv Wahlberechtigte
  • Fotoapparat für gute Qualität der bebilderten Pressemitteilung (dabei immer Fotograf nennen)
  • eingerichtetetes Wahlvorschlagsportal mit den Wählbarkeitsbescheinigungen und Erklärungen der Kandidierenden
  • Beamer/Monitor für die Darstellung von Auszählergebnissen und ggf. verbundene Einzelwahl
  • Präsent für externe Sitzungsleitung
  • Falls vorhanden: ausgedrucktes Kommunalwahlprogramm
  • Mitgliedsanträge
  • Roll-Ups, grüne Dekoration

Durchführung der Wahlversammlung

Nach Begrüßung und Eröffnung ist die ordnungsgemäße Einladung und Beschlussfähigkeit anhand Satzung festzustellen. Es müssen für eine Parteiliste mindestens 3 wahlberechtigte Parteimitglieder anwesend sein. Falls dem nicht so ist, kann die Versammlung nicht durchgeführt werden. Für Bürgerlisten, formell „nicht mitgliederschaftlich organisierte Wahlvorschläge“, gelten andere Regelungen (siehe am Ende), inkl. einer Gründungsversammlung und einer öffentlichen Einladung mit 3 – 14 Tagen Vorlauf. Insofern ist dies am Tag selbst keine Hilfe.

Die Wahl der folgenden Rollen hat zu erfolgen:

Rollen und Aufgaben

  • Versammlungsleitung
  • Schriftführung
  • Mandatsprüfungskommission
  • Zählkommission
  • zweier Versammlungsteilnehmer*innen zur Abgabe der Versicherung an Eides
    statt
  • Vertrauensperson und einer stellvertretenden Vertrauensperson

Die Textvorlage der Landeswahlleitung und insbesondere die dort zu treffenden Feststellungen sind vorzulesen: https://www.kommunalwahl-rlp.de/oeffentlicher-bereich/parteien-waehlergruppen/kw2024-leitfaden-aufstellung.pdf?cid=2y1

Sofern Mehrfachbenennungen erwünscht sind, ist der Versammlung vor der Beschlussfassung empfohlen, sich über die Anzahl möglicher Mandate und die Anzahl interessierter zur aktiven Mitarbeit Klarheit zu verschaffen. Über die geeignete Berechnung möglicher Mehrfachbenennungen kann eine Listenaufstellung vorbereitet werden, die sowohl alle Interessierte enthält als auch zwischen aktiver Mitarbeit und einfacher Benennung differenziert.

Es ist zu berücksichtigen, dass zwischen Listenaufstellung und Freigabe im Wahlausschuss dazu kommen kann, dass gewählte Personen nicht unterschreiben, umziehen, ihre Wählbarkeit verlieren oder im schlimmsten Fall versterben könnten. Um keine Stimmen zu verlieren, sollte die Liste somit auch um 2-3 Plätze übermäßig gewählt werden (Maximum ist die doppelte Anzahl der Mandatsplätze). Sofern sich nichts an der Liste ändert, erscheinen diese 2-3 Personen nicht auf dem Wahlzettel.

Sofern sich nach Einzelwahl der Plätze zu Beginn Einigkeit über den Rest der Liste erzielen lässt, kann eine verbundene Einzelwahl organisiert werden. Hierzu sind die verbleibenden Kandidaturen (weiterhin) paritätisch mit Listenplatz aufzulisten und idealerweise zentral auf Wahlzettel in einer mind. fünfspaltigen Tabelle (Listenplatz/Name/JA/NEIN/ENTHALTUNG) zu drucken. Über jede einzelne Person muss eine Stimmabgabe zeilenweise getrennt erfolgen, auf dem Blatt verbunden.

Die gewählten Personen können parallel bereits ins Wahlvorschlagsportal eingepflegt oder mit den Formularen „Erklärung“ (Anl.10) + „Wählbarkeitsbescheinigung“ (Anl.11) ausgestattet werden.

Social Media kann bereits während der Wahlversammlung begleitend in den Stories gestartet werden. Für die PM eignen sich Zitate der Bewerbungsreden. Zum Abschluss: Nicht das Gruppenfoto vergessen!

Ausfüllen der Formulare

Jeder Wahlvorschlag (Anl. 9) muss auf Seite 10 mit einem Parteistempel gestempelt werden. Die kann bei Vorhandensein eines OV-Stempels durch den OV-Vorstand erfolgen, alternativ bei der KV-Geschäftsführung.

Es gibt ab Januar 2024 in einigen Gemeinden in RLP eine digitale Erfassungsmöglichkeit, die Kommunen einrichten können, um die Listenformulare digital (ohne umständliche Adobe Textboxen) auszufüllen – das Wahlvorschlagsportal: https://www.vg-montabaur.de/aktuelles/kommunalwahl-2024/

Häufige Fragen

Ist es erlaubt, Getränke und/oder Essen zu stellen?

Ja, sofern dies nicht durch Einzelpersonen, sondern durch eine gemeinsame Kasse bezahlt wird (z.B. OV-Kasse)

Was ist die minimale Besetzung einer Wahlversammlung?

Es sind minimal drei Personen erforderlich, die sich die Rollen in folgenden drei Varianten aufteilen dürfen:

Wie viele Mitglieder muss die Liste enhalten?

Es gibt keine Anforderungen an die Zusammensetzung der mitgliederdemokratisch gewählten Parteiliste – im Maximalfall könnten es also bspw. ausschließlich Mitglieder oder ausschließlich nicht-Mitglieder sein. Der Parteistempel im Wahlvorschlag bestätigt die Liste aus Gliederungssicht.

Wie sehen Rechenbeispiele für die Listenbesetzung aus?

Aus den o.a. Kriterien ergeben sich folgende Rechenbeispiele – allesamt abhängig von der gemeinsam zu beschließenden Art der Mehrfachbenennung:

  • 30 Ratssitze insgesamt => 10 Kandidierende minimal erforderlich, allesamt 3fach benannt. Achtung: Risikopuffer einplanen für Umzüge etc., d.h. eher 12 Kandidierende wählen
  • 31 Ratssitze insgesamt => 11 Kandidierende minimal erforderlich, 9mal 3fach benannt, 2mal doppel benannt. Achtung: Risikopuffer einplanen für Umzüge etc., d.h. eher 13 Kandidierende wählen

Weitere Beispiele anhand von 50 Ratssitzen insgesamt:

  • minimal – 17 Kandidierende, davon 16mal 3fach benannt und 1mal 2fach benannt
  • maximal – 100 Kandidierende, allesamt 1fach benannt. Ohne Änderungen zwischen der Listenaufstellung und Genehmigung im Wahlausschuss werden nur die ersten 50 Kandidierenden auf dem Wahlzettel angedruckt.
  • Zwischenvariante, abhängig von Wahlversammlung – 35 Kandidierende, davon 20mal 2fach benannt, 10mal einfach benannt und 5 Kandidierende als Überhang.

Wir haben zu wenig Mitglieder vor Ort – was tun?

Alternativ zu einer Parteiliste ist eine Bürgerliste möglich. Der offizielle Name lautet „Nicht mitgliederschaftlich organisierter Wahlvorschlag“ und trägt den Namen der ersten Person auf der Liste.

Hierfür exisitieren einige abweichende und verschärfte Anforderungen, u.a.:

  • Zuerst Gründungsversammlung mit Protokoll
  • Danach öffentliche Einladung (bspw. im VG-Blättchen) frühestens 3 bis höchstens 14 Tage vor dem Termin.
  • In der Wahlversammlung müssen zusätzlich 5 Versammlungsteilnehmer unterschreiben (= Mindestanzahl)
  • Zusätzlich sind je nach Größe Unterstützungsunterschrifen erforderlich, gemäß §16 KWG (Link)

Empfohlen ist, den Leitfaden in dem Fall erneut durchzugehen, da die Regelungen zu weit abweichen: https://www.wahlen.rlp.de/kommunalwahlen/fuer-parteien-und-waehlergruppen